AGB's

Liebe FULL REWIND Besucher!

An der Zufahrt zu dem Veranstaltungsgelände werden Eure Fahrzeuge von den Ordnern kontrolliert. Folgende Gegenstände sind auf dem Zeltplatz und dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet:

  • jegliche Gegenstände aus Glas!
  • Waffen jeglicher Art
  • Pyrotechnische Erzeugnisse, Fackeln
  • flüssige Brandbeschleuniger (je Fahrzeug max. 5 Liter Kraftstoff erlaubt)
  • verbotene Symboliken
  • Gasflaschen, welche nicht fest in Wohnmobilen mit gültiger Gasprüfung verbaut sind
  • Sperrmüll und sperrige Gegenstände
  • Tiere
  • Textilien/Fahnen/Abzeichen oder das Abspielen von Musik mit kontroversen Botschaften
  • Drogen
  • offenes Feuer
professionelle Kameras mit Wechsel- und/oder Zoomobjektiven und Videofunktion
  • Licht- und Videoausrüstungen sowie Audio- und Videoaufnahmegeräte aller Art

Entlang der PKW-Warteschlange gibt es Entsorgungscontainer bzw. Stellen wo die oben aufgeführten Gegenstände zu entsorgen sind. Bitte benutzt nur diese und Achtet auf die Umwelt!!!! Bitte werft keine Zigaretten aus dem Fahrzeug – Brandgefahr Vielen Dank!!!

ACHTUNG: Fahrzeuge sind so abzuparken, dass Abgase in Richtung der Fahrspur und nicht in Richtung der Zelte strömen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:                                                  

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte
überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

Camping ist nur für Weekendticket-Inhaber möglich. Das Campinggelände ist vom 01.08.2024 18.00 Uhr bis zum 05.08.2024 10.00 Uhr geöffnet. Der Aufbau von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Campingflächen möglich. Helft mit beim
Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist wegen der akuten Brandgefahr untersagt. Bei der Anreise mit dem Fahrzeug (außer Motorräder) ist der Erwerb eines Parktickets erforderlich. Aufs Gelände können nur Fahrzeuge mit Parkticket, welches sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss. Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Bei den Einlässen findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas (auch Flaschen und Brotaufstrichgläser!), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, sonstige gefährliche Gegenstände sowie Hunde und andere Tiere
mitzubringen. Speisen und Getränke können ohne Mengenbegrenzung auf das Campinggelände, jedoch nur bei der Anreise, mitgebracht werden. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw.
derartige Dinge auf dem Gelände beschlagnahmen. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. Es ist nicht möglich, das Campinggelände zwischendurch mit dem Fahrzeug zu befahren oder zu verlassen. Der Käufer erhält auf dem Campinggelände an ausgeschilderten Stellen ein Armbändchen, dabei wird die Karte entwertet. Das Betreten der umliegenden Grundstücke
(insbesondere das Gelände der Kiesgrube) ist ausserhalb genehmigter und gekennzeichneter Bereiche verboten.

Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, Getränke, professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmegeräte, Speisen und Getränke sowie sonstige gefährliche / sperrige Gegenstände auf das Konzertgelände mitzubringen.

Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach‑ und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör‑ und Gesundheitsschäden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Hörschäden, Diebstahl, Vandalismus, Schäden infolge höherer Gewalt. Bitte schließt Eure Wertsachen im Auto ein, sobald Ihr Euer Zelt verlasst. Vor Ort wird es auch eine begrenzte Anzahl Schließfächer geben.

Bitte beachtet, dass auf und von der Veranstaltung evtl. Filmaufnahmen machen werden. Mit dem Entwerten und Erwerb des Bändchen vor Ort, gebt Ihr automatisch Euer

Einverständnis zur Weiterverarbeitung und Veröffentlichung des Filmmaterials, auch wenn Ihr persönlich darauf erkennbar seid.

Eure Veranstalter: In Move Konzert- & Kulturproduktionen GmbH, Chemnitz