AGB Full Rewind Festival

Liebe FULL REWIND Besucher!

An der Zufahrt zu dem Veranstaltungsgelände werden Eure Fahrzeuge von den Ordnern kontrolliert. Folgende Gegenstände sind auf dem Zeltplatz und dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet:

  • jegliche Gegenstände aus Glas!
  • Waffen jeglicher Art
  • Pyrotechnische Erzeugnisse, Fackeln
  • flüssige Brandbeschleuniger (je Fahrzeug max. 5 Liter Kraftstoff erlaubt)
  • verbotene Symboliken
  • Gasflaschen, welche nicht fest in Wohnmobilen mit gültiger Gasprüfung verbaut sind
  • Trockeneis
  • Sperrmüll und sperrige Gegenstände
  • Tiere
  • Textilien/Fahnen/Abzeichen oder das Abspielen von Musik mit kontroversen Botschaften
  • Drogen
  • offenes Feuer
  • professionelle Kameras mit Wechsel- und/oder Zoomobjektiven und Videofunktion
  • Licht- und Videoausrüstungen sowie Audio- und Videoaufnahmegeräte aller Art

Entlang der PKW-Warteschlange gibt es Entsorgungscontainer bzw. Stellen wo die oben aufgeführten Gegenstände zu entsorgen sind. Bitte benutzt nur diese und Achtet auf die Umwelt!!!! Bitte werft keine Zigaretten aus dem Fahrzeug – Brandgefahr Vielen Dank!!!

ACHTUNG: Fahrzeuge sind so abzuparken, dass Abgase in Richtung der Fahrspur und nicht in Richtung der Zelte strömen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:                                                  

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Eintrittskarteninhaber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Der Veranstalter kann die Veranstaltung bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen absagen. Dann wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Nennwert des Kartenpreises zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

Es gilt das Jugendschutzgesetz: Gäste unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern oder von denen schriftlich bevollmächtigte Person über 18 Jahre) Zutritt zum Konzertgelände. Gäste unter 18 haben nur bis 24 Uhr Zutritt, falls sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind. Zugehöriges PDF-Formular auf hier zum Download.

Camping ist nur für Weekendticket-Inhaber möglich. Das Campinggelände ist vom 29.07.2026 ab ca. 18.00 Uhr bis 02.08.2026 ca. 11.00 Uhr geöffnet.
Bei der Anreise Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Bei den Einlässen auf das Campinggelände findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (also Konzert- und Campinggelände) ist es untersagt, jegliche Behältnisse aus Glas (also auch Flaschen!), Waffen aller Art, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Brandbeschleuniger, verfassungsfeindliche Symbole/Schriftzüge/Darstellungen, Gasflaschen mit brennbaren Gasen, welche nicht fest in Wohnmobilen verbaut sind (ausgenommen Campingkocher bis 0,5 Liter), Sperrmüll und sperrige Gegenstände inkl. Sofas, Sessel und anderes Mobiliar, Trockeneis, sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere jeglicher Art (also auch Hunde) mitzubringen. Speisen und Getränke dürfen ohne Mengenbegrenzung auf das Campinggelände, jedoch nur bei der Anreise, mitgebracht werden.
Entlang der PKW-Warteschlange gibt es Entsorgungscontainer, um neben Müll ggf. die o.g. Gegenstände zu entsorgen. Bitte benutzt nur diese. Bitte werft keine Zigaretten aus dem Fahrzeug!
Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge ohne Rückgaberecht beschlagnahmen.

Bei Anreise mit dem Kraftfahrzeug (außer Motorräder) ist der Erwerb eines Parktickets erforderlich. Aufs Gelände dürfen nur Fahrzeuge mit Parkticket, welches sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht sein muss.
Kfz über 3.5 Tonnen (Wohnmobile, Transporter usw.) und sämtliche Kfz mit Wohnwagen und sonstigen Anhängern benötigen das Parkticket Extra.

Der Aufbau von Zelten ist nur auf den ausgewiesenen Campingflächen gestattet. Platzreservierung im Voraus ist nicht möglich. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. ACHTUNG: Fahrzeuge sind so zu parken, dass Abgase in Richtung der Fahrspur und nicht in Richtung der Zelte strömen. Es ist nicht möglich, das Campinggelände zwischendurch mit dem Fahrzeug zu verlassen bzw. zwischen den einzelnen Campingbereich zu wechseln. Es ist nicht gestattet Motoren der geparkten Fahrzeuge im Stand laufen zu lassen! Notstromaggregate müssen einen Mindestabstand von 0,5 Metern zu jedem Zelt im Umkreis einhalten. Zwischen 02:00 - 09:00 Uhr dürfen Notstromaggregate nicht betrieben werden. Das Graben von Löchern von jeglicher Größe und Tiefe ist untersagt. Entstehende Kosten zur Beseitigung von Löchern und Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen sowie das Legen von Bränden ist untersagt. Grillen ist nur mit zertifizierten, vom Handel vertriebenen und geprüften Grills erlaubt. Keine Eigen- oder Nachbauten! Die Grills dürfen nur zweckbestimmt eingesetzt werden. Es ist verboten diese als Feuerschalen, zur Trocknung von Kleidung oder anderweitig zu benutzen. Das Anzünden der Grills darf nur mit den handelsüblichen Anzündern erfolgen. Kein Benzin, Spiritus oder andere feuergefährliche Substanzen! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaig entstandene Schäden. Der Verursacher haftet im vollen Umfang, auch für Folgeschäden! Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis und der Ausschluss von der Veranstaltung!

Der Käufer erhält auf dem Campinggelände an ausgeschilderten Stellen ein Armbändchen, dabei wird die Karte entwertet. Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten. Es ist untersagt, neben o.g. Gegenständen Speisen, Getränke, professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmegeräte sowie sonstige gefährliche bzw. sperrige Gegenstände auf das Konzertgelände mitzunehmen.

Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Gegenstände und Wertsachen. Der Veranstalter haftet prinzipiell nicht für Schäden infolge höhere Gewalt. Das beinhaltet auch Unterbrechung bzw. Abbruch der Veranstaltung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten und Open-Air-Festivals aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.

Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung!
Änderungen vorbehalten.

Eure Veranstalter: In Move Konzert- & Kulturproduktionen GmbH, Chemnitz